Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Schnakenbek als Websitebetreiber ist bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für die Gemeinde Schnakenbek gelten folgende Rechtsvorschriften:
- Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein (Landesbehindertengleichstellungsgesetz, LBGG)
- Landesverordnung über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (BFWebV SH)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.schnakenbek.de
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website wird derzeit auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit überprüft. Sobald die Egebnisse vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.
Sollten für Sie Inhalte nicht zugänglich sein, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung und wir versuchen eine individuelle Lösung zu finden.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Beschwerdestelle für Barrieren von Informationen
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postadresse:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: 0431 9881620
Fax: 0431 9886101620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de
Datum der Erstellung und der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde im November 2024 erstellt und zuletzt aktualisiert am 22.11.2024.