Schnakenbek
Amt Lütau

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14.09.2024

Info: Grundsteuer Hebesatz 2025

Info: Grundsteuer Hebesatz 2025

Liebe Schnakenbekerinnen und Schnakenbeker,

das Finanzministerium hat unter dem nachstehenden Link das Transparenzregister zur neuen Grundsteuer veröffentlicht.

schleswig-holstein.de – Transparenzregister

Mit dem Transparenzregister wird für jede Gemeinde in Schleswig-Holstein ein aufkommensneutraler Vorschlag für die Erhebung der Grundsteuer A + B ab dem 01.01.2025 getätigt.

Aufkommensneutral bedeutet, dass die Gemeinde über den Hebesatz ingesamt dieselbe Einnahmesumme wie bisher hat. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet es, dass die persönliche Summe ab 2025 zu der von 2024 abweichen kann.

Für Schnakenbek lautet die Empfehlung wie folgt:
Hebesatz Grundsteuer A 2024 (*): 320 %
Hebesatzempfehlung Grundsteuer A 2025: 599 %

Hebesatz Grundsteuer B 2024 (*): 320 %
Hebesatzempfehlung Grundsteuer B 2025: 368 %
(*) Stand 30. Juni 2024

Hinweis:
Grundsteuer A fällt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft an.
Grundsteuer B fällt für Grundvermögen an - hierzu zählen: Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohnungseigentum, Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke, unbebaute Grundstücke, Teileigentum und gemischt genutzte Grundstücke.


Die Grundsteuer 2025 wird nach dem neuen, persönlichen Grundsteuermessbetrag berechnet. Dieser findet sich auf dem entsprechenden Grundsteuerbescheid zum 01.01.2025. Multipliziert man diesen persönlichen Grundsteuermessbetrag mit dem Wert der Hebesatzempfehlung und vergleicht das Ergebnis mit den Zahlungen, die aktuell anfallen, hat man eine Prognose für die zukünftige Grundsteuerhöhe, sollte der Hebesatz gemäß der Empfehlung beschlossen werden.

Wie geht es jetzt weiter?

Die Verwaltung des Amtes Lütau wird eine separate Berechnung durchführen. Wenn diese abgeschlossen ist, wird der Finanzausschauss der Gemeinde Schnakenbek die Ergebnisse sichten und eine Empfehlung an die Gemeindevertretung aussprechen, welche den neuen Hebesatz noch vor Ende des Jahres 2024 beschließen wird.



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