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23.10.2022

Grundsteuer: Schnelle, unkomplizierte und kostenlose Abgabe - mit der „Grundsteuererklärung für Privateigentum”

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und DigitalService GmbH des Bundes entwickeln vereinfachte elektronische Übermittlungsmöglichkeit für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts.

Im Zuge der Grundsteuerreform werden rund 36 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer in Deutschland ab dem 1. Juli 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben müssen. Viele davon sind Privateigentümerinnen und -eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken. Diese müssen zur Feststellung des Grundsteuerwerts in den meisten Fällen nur wenige Angaben zum Grund und Boden sowie zum Gebäude bzw. zur Wohnung machen. Die „Grundsteuererklärung für Privateigentum” vereinfacht die Abgabe der Grundsteuererklärung für diese Zielgruppe. Die Online-Anwendung steht unter https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ seit dem 4. Juli 2022 zur Verfügung.

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wird bundesweit einmalig bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Auf dieses Datum haben sich Bund und Länder im Rahmen der Konferenz der Finanzminister in Berlin einvernehmlich verständigt.



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